Aufwandsspende Buchung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden KassenwartinDoVo

    Sehr geehrter Herr Baumann,
    wir sind ein gemeinnnütziger Verein und jemand verzichtet auf sein Honorar und spendet unserem Verein einen Betrag von 250,00 €. Auch wenn kein Geld fließt muss ich entsprechende Buchungen vornehmen (Ausgang Honorar und Eingang Spende)? Ist mein Gedankengang der Buchung für die Aufwandsspende richtig? Da ansonsten keine Nachweisführung möglich wäre.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
    Mit einem freundlichen Gruß
    DoVo

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ihr Ansatz ist völlig richtig. Zuallererst muss derjenige aber einen Vergütungsanspruch haben. Es muss mit ihm also vertraglich, durch die Satzung oder durch Beschluss des Vorstandes ein Honorar oder Auslagenersatz vereinbart sein, das ihm zusteht und das er sich auch hätte auszahlen lassen können. Verzichtet er nun auf die Auszahlung, muss er eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben.

    Dann bucht der Schatzmeister den Ausgang z.B. als Honorar für Fritz Müller und im Spendenkonto den Eingang einer Spende von Fritz Müller.

    H. Baumann

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