Bestehenden, nicht eingetragenen Verein ins Vereinsregister eintragen lassen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 3 months von  Philip80.
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  • Kein Profilbild vorhanden Philip80

    Guten Tag,

    wir sind ein langjährig bestehender Schützenverein mit über 500 Mitgliedern. Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Um u.a. die Haftung des Vorstands und der Mitglieder zu reduzieren, soll der Verein nun in das Vereinsregister eingetragen werden. Dafür würden wir die Satzung entsprechend anpassen und durch die Mitgliederversammlung bestätigen lassen.

    Dabei stellen sich nun einige praktische Fragen:

    1. Können die bestehenden Konstrukte (Vorstandsposten etc.) beibehalten werden und nur die Eintragung beschlossen werden oder handelt es sich quasi um eine Neugründung? Müssten dann z.B. Gründungsmitglieder die Satzung unterschreiben (bei mehreren hundert Teilnehmern ggf. recht aufwändig).
    2. Müssen die bestehenden Mitglieder ihre Mitgliedschaft erneut schriftlich bestätigen oder neu beantragen?
    3. Das Bankkonto des Vereins muss auf den e.V. umgeschrieben werden (ich hoffe nicht neu angelegt werden). Vermutlich müssen dann alle Mitglieder ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

    Herzlichen Dank für die Hilfe in diesem Forum
    Philip

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da die Anmeldung im Vereinsregister sowieso über einen Notar laufen muss, würde ich diesen Fragen was benötigt wird um einen bereits bestehenden Verein in VR einzutragen.
    Der Notar macht dann alle Unterlagen für euch fertig und es muss nur noch der vertretungsberechtigte Vorstand, meist zwei Unterschriftsberechtigte, beim Notar unterschreiben, Beglaubigte Unterschriften.

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    Kein Profilbild vorhanden Philip80

    Hallo,

    danke für die Antwort. Beim Notar werden wir das auf jeden Fall anfragen, wenn es konkreter wird. Aktuell geht es um das Sammeln von Informationen vorab, um Argumente gegen Meinungen wie z.B. „das war immer so, das brauchen wir nicht“ zu sammeln bzw. vorab Einwände entkräften zu können.

    Zu 1 und 2 habe ich nun die Info gefunden, dass auch ein nachträgliches Eintragen ohne erneute Gründungsversammlung stattfinden kann: https://zivilrecht-faq.de/vereinsrecht/#Kann_ich_einen_nicht_eingetragenen_Verein_nachtraeglich_eintragen_lassen. Damit würde ja dann die Vereinsstruktur insbes. die Mitgliedschaften erhalten bleiben.

    Nach meinem Verständnis müsste aber die Eintragung als e.V. trotzdem vorher noch beschlossen werden. Das stellt für uns aber kein Problem dar, da wir dies auf der nächsten MV dann tun könnten.

    Zu 3 habe ich die Info der Hausbank erhalten, dass man das bestehende Konto wohl umschreiben könne und nicht alle Mitglieder ein erneutes SEPA Lastschriftmandat ausfüllen müssten.

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