Ergaenzungsfrage zu 7 oder 19% Umsatzsteuer bei Vermietung der Tennihalle

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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    Die Halle wird mit mehr als 17.500 Euro Umsatz p.a. an Mitglieder des gemeinnuetzigen Vereins vermietet. Sie wird als gemeinnuetziger Zweckbetrieb gebucht. Darueber hinaus wird mit 19% Umsatzsteuer an Fremde vermietet.
    Die Frage ist, ob nun aufgrund der geaenderten Gesetzeslage nicht mehr 7%, wie bisher, sondern jetzt 19 % bei der Vermietung an Mitglieder anfallen. Unser Steuerberater wurde zweimal dazu gefragt, konnte jedoch jeweils die Frage nicht beantworten. Ich bitte hier um eine Info.

    hbaumann hbaumann

    Nach dem zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fällt gar keine Umsatzsteuer bei der Vermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder an. Dadurch können zumindest diese Positionen nicht dazu beitragen, die Grenze von 17.500 Euro zu überschreiten.

    Sie können allerdings freiwillig Umsatzsteuer zahlen (optieren) falls Sie Vorsteuer ziehen wollen. Dann gilt allerdings das Urteil des BFH (20.03.2014 – V R 4/13) und alle Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz von 19%. Eine Unterteilung in 7% für Mitglieder und 19% für Nichtmitglieder gibt es danach nicht mehr.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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