Jahreshauptversammlung in Coronazeiten

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 10 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden arche90

    Hallo,

    es ist noch etwas hin bis zu unserer nächsten Jahreshauptversammung (1. Quartal eines Jahres), aber ich muss ja davon ausgehen, dass uns der Corona-Wahnsinn auch noch im nächsten Jahr erhalten bleibt.

    Laut Satzung müssen wir 14 Tage vorher schriftlich dazu einladen.

    Bis jetzt konnten wir die Versammlungen immer in unseren Vereinsräumen (Platz für ca. 100 Personen) abhalten, allerdings dürfte sich mit den bisherigen Abstandsregelungen der Platz auf ca. 35 Personen verringern.

    Wir haben uns jetzt überlegt, schon Anfang des Jahres einzuladen und um Anmeldung zu bitten, damit wir ggf. einen größeren Raum besorgen können. (Unser Tierschutzverein hat ca. 600 Mitglieder, die aber noch nie alle auf einmal gekommen sind)

    Was ist, wenn wir aus Coronagründen die Versammlung nicht abhalten können? Oder wenn Mitglieder einfach so auftauchen und wir dann zu viele Teilnehmer hätten? Müssen wir dann die Jahreshauptversammlung absagen? Ich kann ja kein Mitglied nach Hause schicken. Gibt es da schon Tipps für solche Fälle?

    Schon mal vielen Dank im Voraus,
    liebe Grüße,
    Heike

    Kein Profilbild vorhanden jn3101

    Hallo Heike,

    wir stehen vor demselben Problem und ich muss sagen, trotz intensiver Recherche, habe ich nichts im Netz gefunden. Ich denke auch, dass es nicht möglich ist, Mitglieder von der Teilnahme auszuschließen. Es gibt Fälle, wo im Vorfeld gesagt wird (unabhängig von Corona), dass bspw. betrunkene Personen keinen Einlass bekommen etc. Ob das in der Satzung geregelt sein muss, weiß ich nicht. Ich vermute aber, dass es nicht möglich ist, willkürliche Regeln einfach festzulegen.

    Bei unserer Versammlung nehmen ca. 300 Personen teil, die Halle ist aktuell bei enstprechender Bestuhlung für max. 80 Personen zugelassen. Eine große Differenz, die man kaum kompensieren kann. Die Alternative, die ich sehe, wäre, dass wir Präsenzteilnahme nur über Anmeldung ermöglichen (wenn voll, dann voll) und den Rest virtuell gestalten. Der Gesetzgeber bietet hierzu ja eine unbürokratische Lösung an, dass jeder Verein während diese Zeit virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen darf, ausdrück auch dann, wenn es nicht in der Satzung geregelt ist. Das wäre eine Möglichkeit, eine Art Hybridveranstaltung anzubieten. Dass es in unserer Halle kein Internet gibt, ist allerdings ein vorerst unlösbares Problem, weshalb ich wieder bei der Grundfrage bin: Darf ich jemanden auschließen, wenn die Halle voll ist, oder nicht? Falls nicht, was gibt es für Alternativen?

    Danke für eure Rückmeldungen und alles Gute!

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    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Da lt. Aussagen der Regierung, die Maßnahmen noch weitere 1 – 2 Jahre dauert, wird (davon bin ich überzeugt) eine neue Verordnung Corona für die Jahre 2021-2022 erfolgen. Das bedeutet, dass die Versammlung nicht unbedingt lt. Satzung stattfinden muss, sondern auch verschoben werden kann. Sind keine Wahlen abzuhalten, sind Geschäftsjahre auch im nächsten Jahr möglich, also z.B. 2019 und 2020 im Jahr 2021.

    Dies ist aber nur möglich, wenn kein Mitglied eine Versammlung möchte.

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    weitere Informationen zum Thema „Jahreshauptversammlung und Corona“ sowie Lösungsmöglichkeiten gibt es unter folgenden Link: https://www.vereinswelt.de/online-mitgliederversammlungen

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit!

    Ihr Redaktions-Team der Vereinswelt

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