Mitglied fungiert als Reiseleiter – fährt er kostenfrei mit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 2 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Russ

    Situation

    Der zweite Vorsitzende leitet eine mehrtägliche Radreise als Reiseleiter. Die Teilnehmerkosten werden aber auf nicht alle Personen umgelegt. Die Kosten des
    Reiseleiters, wie Übernachtung, Essen und sonstige Kosten werden eben auf die anderen teilnehmenden Personen umgelegt.

    Wie sieht das steuerlich aus ? Im Arbeitsleben würde man sagen, es besteht ein „geldwerter Vorteil“.
    Im Vereinsrecht gibt es die Regelung, daß max. für jedes Mitglied 40 bzw. 60 Euro pro Jahr für das Mitglied ausgegeben werden darf !

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Im privaten werden die Kosten des Reiseleiter ja auch auf die Teilnehmer umgelegt. Warum also soll das hier nicht genauso gehandhabt werden.
    Er fungiert ja nicht als Vorstandsmitglied, sondern als Reiseleiter. Meines Erachtens nach greift hier auch die 40/60€-Regelung nicht. Er fährt ja auch nicht als Mitglied, sondern als Reiseleiter mit. Darüber hinaus bekommt er ja keine Vergütung, soweit das aus ihrer obigen Schilderung hervor geht.
    Das Vereinsleben können Sie nicht mit dem Arbeitsleben nicht gleich setzten. So wie Sie argumentieren werden Sie zukünftig auf solche Reisen verzichten müssen, da niemand mehr bereit sein dürfte als Reiseleiter zu fungieren. Oder Sie müssen einen professionellen Reiseleiter engagieren, was weitaus mehr kosten dürfte und auch auf die Teilnehmer umgelegt würde.
    Mal sacken lassen. 😉

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