Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 2 months von  hbaumann.
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    Unser Verein 100 Mitglieder hat laut Satzung 5 Vorstandsmitglieder. Wir möchten dies auf 3 reduzieren.
    Laut Satzung ist die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit berechtigt Satzungsänderungen vorzunehmen. Ist das korrekt? Wie muss das Amtsgericht informiert werden?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Der § 33 BGB schreibt für Satzungsänderungen eine Dreiviertelmehrheit vor. Der § 40 BGB lässt aber Abweichungen davon zu, wenn diese in der Satzung verankert sind.
    wenn in Ihrer Satzung also die einfache Mehrheit festgeschrieben ist, sind die Änderungsbeschlüsse der Satzung wirksam.

    Der vertretungsberechtigte Vorstand muss die Satzungsänderung nun beim Amtsgericht anmelden.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/verein-und-vorstand-aktuell

    H. Baumann

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