spendenbescheinigung fahrten zur übung und einsätzen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 5 months von  hbaumann.
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    wir sind ein kleiner verein gemeinnützig anerkannt in den Bereichen Rettung aus Lebensgefahr und Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Können wir Spendenbescheinigungen für die Fahrtkosten (0,30 € /km) zu den Übungen und Einsätzen ausstellen und ggf. teilweise auch erstatten, wenn Geld genug da ist?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sie können Geld, das für den Verein verauslagt wurde – also auch Fahrtkosten, nach § 670 BGB erstatten. Verzichtet der Empfänger des Geldes auf die Auszahlung, kann ihm dafür eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Auszahlen und Spendenbescheinigung geht aber nicht!

    An diese sog. Aufwandsspende hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aber einige Bedingungen geknüpft. Diese müssen Sie unbedingt beachten.

    Zu empfehlen sind daher die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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