Die Integration z.B. des Logos eines Vereinssponsors auf der vereinseigenen Homepage ist steuerlich unschädlich. Hier nimmt der gesponserte Verein nicht aktiv an der Umsetzung einer Werbemaßnahme des Sponsors teil, sondern weist lediglich auf die Unterstützung des Sponsors hin. Hierdurch erzielte Einnahmen werden dem ideellen Bereich (einer der steuerlichen Tätigkeitsbereiche eines Vereins. Der ideelle Bereich ist die Sphäre, in der die Verwirklichung der Satzungszwecke erfasst wird) zugeordnet.
Wird das Sponsorenlogo durch einen elektronischen Verweis (Hyperlink) mit der Webseite des Sponsors verknüpft, entsteht für den Verein ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Hier wirkt der Verein nach Ansicht der Finanzverwaltung an der Umsetzung der Werbemaßnahme aktiv mit.