Übungsleiter Minijob / MwSt

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Hallo,

    ab 01.01.15 beschäftigen wir einen Dirigenten auf Honorarbasis. Bisher haben unsere Dirigenten nur die Übungsleiterpauschale erhalten. Beim Neuen ist dies anders.
    Dirigent möchte pro Monat 400 Euro haben.
    Wir sehen 2 Möglichkeiten ihn anzustellen:
    a) Minijob
    200 Euro als Übungsleiterpauschale und 200 Euro Minijob
    macht für den Verein Kosten von ca. 460 Euro (inkl. Steuern und so)
    b) MwSt
    Dirigent hat ein Unternehmen und kann uns eine Rechnung stellen, und wir müssen somit 19% MwSt zahlen. Nach unserem Stand auf die 400 euro. Kosten für den Verein somit 476 Euro.

    Jetzt die Frage:
    Kann der Verein auch die Abrechnung nach MwSt wählen und dies mit dem Übungsleiterpausch. verbinden.
    200 Euro Übungsleiter + 200 Euro Rechnung + MwSt auf die 200 Euro, macht für den Verein 438 euro?

    Danke für Eure Antworten.

    hbaumann hbaumann

    Normalerweise müsste die Regelung möglich sein. Vorsichtshalber sollte man die Tätigkeiten aber etwas splitten.
    Z.B. könnte man die 200 Euro Übungsleiterpauschale für die reine Dirigententätigkeit ansetzen und die anderen 200 Euro, für die er eine Rechnung stellt, evtl. für organisatorische Tätigkeiten.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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