Übungsleiter verlangt die Überweisung ohne Beleg

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 3 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Lilia Lawruk

    An die im Verein tätige Übungsleiterin wurde die Bestätigung für die Vorlage beim Finanzamt über die Übungsleitungspauschale (€ 3000,00) ausgestellt. Die Übungsleiterin verlangt die Überweisung den Restbetrages für das Jahr 2021ohne Beleg. Sie weigert sich die Belege für den kompletten Betrag auszustellen. Für die Verwendungsnachweise im Bereich öffentliche Förderung sind wir verpflichtet, Originalbelege vorzulegen. Ist die Übungsleiterin verpflichtet, den bereits bestätigten steuerfreien Betrag in voller Höhe zu belegen(quittieren)?
    Darf der Verein eine Überweisung ohne Beleg tätigen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Es kommt darauf an was im Übungsleitervertag geregelt wurde. Bei uns wird nur gem. der aufgelisteten Std. gezahlt, Stundensatz. Ohne diese Liste keine Zahlung. Darüber hinaus erhält jeder ÜL zum Jahresende eine Aufstellung der gezahlten Übungsleiterpauschalen. Diese fügen wir auch unserer Steuererklärung (alle 3 Jahre) bei.
    Darüber hinaus gilt, keine Bungung ohne beweiskräftigen Beleg.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Bzgl. Satzung meine ich ob er ggf. eine monatliche Pauschale erhält.

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