Übungsleiterfreibetrag bei Tätigkeit von weniger als 12 Monaten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 3 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden S.Tiegel

    Hallo Zusammen,

    der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag beträgt ja pro Jahr 3.000,- € (max. 250,- € je Monat).

    Wie verhält es sich denn dann, wenn beispielsweise erst zum Juli eines Jahres eine Übungsleitertätigkeit aufgenommen wird?
    – Darf ich dann trotzdem den Jahreshöchstbetrag von 3.000,- € steuerfrei als Übungsleiterpauschale verdienen.
    – Oder darf ich dann nur den Betrag von max. 250,- je Monat (Juli-Dezember = 1.500,- €) verdienen.

    Ich danke euch schon einmal für eure Rückmeldungen.

    Grüße

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da solltest du bei deinem Finanzamt nachfragen.
    Eigentlich ist das ein Jahresbetrag, unabhängig wann begonnen wurde.
    ABER viele Finanzämter rechnen die 3.000€ auf 12 Monate um, 250€/Monat und rechnen diesen Betrag auf die Tätigkeitsmonate hoch.
    In eurem Fall wären das 1.500€ steuerfreie ÜLP.

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