Übungsleiterpauschale

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 2 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Unser Verein ist Träger der freien Jugendarbeit. in diesem Zusammenhang betreiben wir einen Jugendtreff. Die Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung, Übungsleiterpauschale, für die geleisteten Stunden. Das wird über den ideellen Bereich finanziert, was auch von seiten des FA kein Problem ist.
    Seit Mitte diesem Jahr bieten wir auch 2 Kurse Tanz- u. Bewegungserziehung für Mütter mit Kindern 1-3 Jahre und Kinder von 4-8 Jahr an. Teilnehmer müssen zum einen Mitglieder werden, zum anderen eine Kursgebühr zahlen.
    Nach meinen Kenntnissen werden Kursgebühren im Zweckbetrieb verbucht. Kann auch die Übungsleiterpauschale für die Kurse hieraus gezahlt werden?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn die Kursteilnehmer Mitglieder sind und zusätzlich noch eine Kursgebühr zahlen müssen, die ja im Zweckbetrieb verbucht wird, dann kann das Übungsleiterhonorar anteilig aus dem ideellen Bereich und dem Zweckbetrieb bezahlt werden.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Hallo Herr Baumann,
    ja die Teilnahmebedingung zum Kurs ist eine Mitgliedschaft im Verein.
    Die Gebühren wurden so berechnet, dass zum einen die Übungsleiterpauschale, zum anderen das benötigte Material hiervon gezahlt werden kann.
    Insoweit hatte ich mir das schon gedacht, das die ÜLP aus dem Zweckbetrieb gezahlt werden kann, war mir nur nicht sicher, da dies unser erstes Kursangebot dieser Art mit ÜLP ist.
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    Tom

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