Übungsleiterpauschale für Mitglied, das den Vorstand schult

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months, 3 weeks von  Tom.
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    Kann ein Vereinsmitglied Übungsleiterpauschale für die Schulung des Vorstands bekommen? Ein Vereinsmitglied, das über umfangreiche Kenntnisse im Vereinsrecht und in der Vereinsbuchhaltung hat, vermittelt dem unerfahreneren Vorstand die erforderlichen Kenntnisse für die Vereinsführung. Die Schulung findet nach Bedarf statt. Es wird eine Stundenvergütung von 20 € vereinbart und eine Zeitnachweis geführt. Es werden pro Jahr nur maximal 150 Stunden vergütet.
    Es ist eine Tätigkeit zur Förderung gemeinnütziger oder kirchlicher Zwecke im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft. Fällt das unter Tätigkeiten mit pädagogischer Ausrichtung?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Nein. Wer Übungsleiterpauschale erhalten kann ist ganz klar im Einkommensteuergesetzt §3 Nr. 26 geregelt. Schulungen des eigenen Vorstandes gehören meiner Meinung nach nicht dazu.
    Macht er diese darüber hinaus auch beruflich, Schulungen etc., ist da nicht mehr nebenberuflich und somit auch nicht möglich.
    https://dejure.org/gesetze/EStG/3.html

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