Übungsleiterpauschale und gleichzeitige kurzfristige Beschäftigung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 4 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden 7Zwerge

    Hallo!
    Weiß jemand ob das gleichzeitig gezahlt werden darf? (vielleicht schon mal gefragt? finde die frage nicht mehr!)
    Ein Mitarbeiter, der von uns eine Übungsleiterpauschale bezieht, wird über 2-3 Monate kurzfristig bei uns beschäftigt (zusätzlich). Ist das möglich oder lässt man die betroffnenen Monate einfach aus mit der Auszahlung?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Darin liegt ein Problem. Wenn der Minijob und die Übungsleiterpauschale für die gleiche Tätigkeit gezahlt werden, kann es sein, dass das Finanzamt beides zusammenzählt und somit wäre sowohl die Grenze des Minijobs und die der ÜL-Pauschale überschritten.

    Für unterschiedliche Tätigkeiten ist es aber problemlos möglich.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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