Ausschluss aus Verein rechtens?
Sachverhalt A:
– Mitglied A wurde vom 1. Vorstand nach einer Whats-App Diskussion aus dem Verein ausgeschlossen
– Vorwürfe: Vereinsschädigendes Verhalten, Stören des Trainingsbetriebs durch Reden, Druckausübung auf den Vorstand
– Die Gründe entbehren jeglicher Grundlage
– In der Satzung ist zwar der Vereinsausschluss durch den Vorstand möglich, jedoch sind die Verfehlungsbestände nicht in der Satzung aufgeführt. Das Mitglied wurde im Vorfeld auch nicht verwarnt.
Sachverhalt B:
Mitglied B wurde vom 1. Vorstand ihres Amtes der Öffentlichkeitsarbeit enthoben. Mit dieser Enthebung ging ein Trainingsverbot einher
Die Gründe entbehren wieder jeglicher Grundlage: wieder wurde Vereinsschädigendes Verhalten, nicht-Erfüllung der Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit etc. aufgeführt?
Dem folgte der Ausschluss aus dem Verein mit folgenden Begründungen:
• Vereinsschädigendes Verhalten durch Unruhestiften während Versammlungen und im Trainingsbetrieb
• Mitglieder der Vereinsorgane wurden mehrfach von dir beleidigt
• Verstoß gegen die Anordnungen des Vorstands
• Illoyales Verhalten
In beiden Fällen wurden die Mitglieder nicht angehört. Beide Fälle wurden erst initiiert nachdem die Jahresbeiträge abgebucht wurden. Ein Gegenangebot den Verein per Sofort zu verlassen, bei gleichzeitiger Erstattung der Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr, wurde nicht angenommen. Beide Mitglieder widersprachen dem Ausschluss und beantragten die Überstellung des Verfahrens an das höchste Vereinsorgan, die Mitgliederversammlung.
Ergänzend ist zu erwähnen das dem ganzen eine Diskussion bei der Mitgliederversammlung im November voraus ging bei der sich der Vorstand, speziell der 1. Vorstand von Mitglied A und B angegriffen fühlte.
Ziel der Mitglieder A und B ist es den Verein per Sofort zu verlassen bei gleichzeitiger Erstattung der Beiträge. Ein weiteres Verbleiben im Verein wird nicht angestrebt.
Die Frage die sich uns nun stellt, ist dieses Vorgehen des Vorstandes in irgendeiner Weise rechtens nach den gültigen Regeln des Vereinslebens?
Welche Möglichkeiten bestehen noch, falls der Vorstand nicht auf die Überstellung an die Mitgliederversammlung reagiert?