Sie sehen ein offenes Inventarbuch. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum es wichtig ist, dass Sie eine Inventur auch im Verein machen.

Gerichtsstand: Welches Gericht ist zuständig?

© Danny Muller / Unsplash
Inhaltsverzeichnis

Der Vereinssitz bestimmt das zuständige Gericht

Der Gerichtstand für Klagen gegen den Verein wird durch den Sitz des Vereins bestimmt. Vereinssitz ist der Ort im Bundesgebiet, der in der Satzung für gerichtliche und behördliche Zuständigkeiten angegeben ist.



Beispiel: Der Vereinssitz ist laut Satzung Bonn. Für Klagen gegen den Verein ist dann das Amtsgericht Bonn bzw. das Landgericht Bonn zuständig.



Der Gerichtstand gilt auch im umgekehrten Fall. Dann also, wenn der Verein seinerseits gegen ein Mitglied Ansprüche aus der Mitgliedschaft gerichtlich verfolgt.

Beispiel: Der Verein muss rückständige Beiträge oder eine rückständige Umlage einklagen.



Möchten Sie mehr zum Thema „Gerichtsstand“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!