Jeder Verein hat einen Vorstand, der meist aus mehreren Personen besteht.
Was die Frage aufwirft, wer eigentlich in welcher Form berechtigt ist, den Verein nach außen zu vertreten.
Am besten ist es, dies unmissverständlich in der Vereinssatzung zu regeln. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen daher die gängigen Satzungsregelungen vor.
Fehlt dieser Punkt in der Satzung, dann spricht man zunächst von einer Gesamtvertretung. In diesem Fall kann der Verein z. B. in Verwaltungsverfahren und Gerichtsprozessen immer nur von allen bzw. bestimmten Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden.
Hat nur eine Person die Vertretungsbefugnis oder ist diese zwischen mehreren einzelnen Personen aufgeteilt, spricht man von Einzelvertretung.
Mit welchen Satzungsregelungen Sie diese verschiedenen Formen der Vertretungsbefugnis festlegen können, erfahren Sie jetzt.
Welche Formen der Vertretungsbefugnis gibt es?
Folgende Vertretungsformen kommen dabei in Betracht.
1. Einzelvertretungsbefugnis
In vielen Vereinen ist es nach wie vor so, dass der Verein allein durch den 1. Vorsitzenden vertreten wird. Das mag in der Gründungsphase und in den ersten Jahren des Vereins auch noch angemessen sein. Jedenfalls dann aber, wenn der Verein immer größer wird und die Aufgaben des Vorstands entsprechend wachsen, ist eine solche Regelung schnell überholt.
2. Alternative zur Einzelvertretungsbefugnis
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeder kann den Verein vollumfänglich allein vertreten. .
3. Gesamtvertretungsbefugnis
Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, beide vertreten gemeinsam. Gibt es nur einen 1. Vorsitzenden, vertritt dieser allein.
4. Alternative zur Gesamtvertretungsbefugnis
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
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Fazit: Einzelvertretung oder Gesamtvertretung?
Wie Sie diese Frage für sich beantworten, hängt ganz von Ihrem Verein ab. In kleinen oder neu gegründeten Vereinen kann eine Einzelvertretung Sinn ergeben, um unkompliziert Entscheidungen treffen zu können.
Je größer Ihr Verein ist, desto mehr sollten Sie aber auf eine Gesamtvertretung setzen. Das Prozedere ist hier zwar komplizierter, da nie nur eine Person allein entscheiden kann, allerdings laufen Entscheidungen viel demokratischer ab, da stets ein Konsens erforderlich ist. Außerdem haben Sie es leichter, falls mal ein Vorstandsmitglied zurücktritt, da der Verein nicht plötzlich ohne Vertretungsberechtigten dasteht.