Sammeldose im Vereinsheim: Zuwendungsbestätigung erlaubt?

Sammeldose im Vereinsheim: Zuwendungsbestätigung erlaubt?

©Sandra Hanslicek | Adobe Stock

Ein Leser hat mir eine Frage geschickt:

Sammeldose im Vereinsheim: Zuwendungsbestätigung erlaubt?

Frage: Im Vereinsheim haben wir eine Sammeldose für die Jugend aufgestellt. Ein Mitglied hat nun (angeblich) 50 Euro hineingesteckt und möchte hierfür gerne eine Zuwendungsbestätigung. Dürfen wir diese ausstellen?

Die Antwort: Eines vorweg: Ist Ihre Vereinsgaststätte verpachtet und es handelt sich um eine eigene Sammelaktion des Gastwirts, können und dürfen Sie keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Doch auch wenn es sich um eine Sammlung direkt vom Verein handelt, ist die Sache problematisch. Denn Sie dürfen auch dann keine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn ein Vereinsmitglied nur behauptet, in die Spendendose einen bestimmten Betrag hingeworfen zu haben. Ohne glaubhafte Zeugen würde ich hier also keine Bescheinigung ausstellen.

Tipp:

Auch wenn das jetzt nicht direkt mit Ihrer Frage zusammenhängt, möchte ich noch auf eine in der Praxis häufig anzutreffende Konstellation hinweisen, die vorteilhaft für Spender und Verein ist.

Beispiel:

Ihr Verein stellt bei einem ortansässigen Händler eine Sammeldose auf. Das Sammelergebnis: 123 Euro. Aus eigener Tasche füllt der Händler den Betrag auf glatte 200 Euro auf.

Folge:

Sie können dem Händler über die Spende in Höhe von 77 Euro eine Spendenbescheinigung ausstellen.

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