Austritt eines Mitglieds

Austritt eines Mitglieds

Mitglieder können ohne Angabe von Gründen aus dem Verein austreten. Dieser Austritt darf durch die Satzung nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wenig darf es erschwert werden. Beispiel: Austritt nur bei Genehmigung durch den Verein oder bei Ausgleich rückständiger Mitgliedsbeiträge. Zulässig und weit verbreitet ist es aber, in die Satzung bestimmte Kündigungsformen und -fristen aufzunehmen. Achtung: Es empfiehlt sich, für die Austrittserklärung grundsätzlich Schriftform vorzusehen. Nur dann kann es über den Austritt keine Missverständnisse geben. Praxis-Tipp: Austrittsfristen sind zulässig und üblich. Kündigungsfristen von bis zu 1 Jahr oder von mehreren Monaten zum Ende eines Kalenderjahrs (z. B. 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahrs) sind stets wirksam. Mehr als maximal 2 Jahre darf die Kündigungsfrist aber nicht betragen.  Möchten Sie mehr zum Thema „Kündigungsrecht“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!