Befangenheit: Wann ist ein Mitglied stimmberechtigt?

Befangenheit: Wann ist ein Mitglied stimmberechtigt?

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Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Mitgliederversammlung darüber beschließen soll, ob mit dem betreffenden Mitglied ein Rechtsgeschäft vorgenommen (z. B. Abschluss eines Grundstückskauf-, Miet-, Pacht- oder Arbeitsvertrags) oder ein Rechtsstreit mit dem Mitglied begonnen bzw. beendet werden soll. Gleiches gilt bei Beschlussfassungen im Vorstand.

Weitere Einzelheiten: Ausschluss des Stimmrechts.

Achtung: Bei der Abstimmung über den Ausschluss eines Mitglieds gilt Folgendes: Sowohl das Mitglied, über dessen Ausschluss abgestimmt werden soll, als auch jene (Vorstands-)Mitglieder, die den Ausschluss beantragt haben, gelten nicht als befangen. Sie sind also uneingeschränkt stimmberechtigt.

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