Wie Sie sich und den Verein bei Veranstaltungen absichern

Wie Sie sich und den Verein bei Veranstaltungen absichern

Immer dann, wenn Ihr Verein als Veranstalter auftritt, ist das mit Haftungsrisiken verbunden. Ein typisches Beispiel: Herbert H. besucht das Vereinsfest. Dabei passiert es: Er stolpert über ein nachlässig verlegtes Stromkabel – und bricht sich den Fuß. Oder – kürzlich geschehen bei einem Vereinsfest in Oberbayern – ein Werbebanner fällt herab und verletzt mehrere Besucher. Schon diese beiden Beispiele zeigen: Ohne eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung geht es nicht. Und dieser Versicherungsschutz sollte nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern auch deren Vor- und Nachbereitung umfassen. Idealerweise sind folgende Bereiche abgedeckt:
  • Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen (z. B. Technik und Lautsprecheranlagen, Bühnen)
  • Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/ Arbeiten im Interesse des Veranstalters (z. B. Gastredner, Künstler)
  • Besitz oder Verwendung von Hebefahrzeugen (z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen)
  • Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung (z. B. Absperren von Stromkästen usw.)
  • Werbeveranstaltungen und Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (z. B. Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln)
  • Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
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