Eine Grundregel des Vereinslebens besagt, dass alle Mitglieder gleich zu behandeln sind
Einzelne Mitglieder oder bestimmte Mitgliedergruppen dürfen nicht willkürlich oder sachfremd zu Lasten anderer bevorzugt werden.
Im Hinblick auf die Beiträge bedeutet dies aber nicht etwa, dass diese für alle Mitglieder gleich sein müssen. Vor allem die soziale Komponente beeinflusst die Höhe der Beiträge maßgeblich. Deshalb verwundert es auch nicht, dass in vielen Vereinen gestaffelte Beiträge gelten.
So ist es beispielsweise ohne weiteres zulässig, für Familien Beitragsermäßigungen festzulegen. Entscheidend ist allein, dass die Mitglieder auf derselben Grundlage zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sind, also von vornherein eindeutig geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen welchen Beitrag zahlt. Meist ist es die Beitragsordnung, die eben diese für alle Mitglieder einheitlich geltende Grundlage bildet.