Abberufung Vorstand

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 11 months von  Lilatradergirl.
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    Wie findet die korrekte Abberufung eines Vorstandsmitgliedes statt, wenn dieses Thema in der Satzung nicht erwähnt wird???
    Konkreter Fall:
    Unser Schatzmeister ist seit vielen Jahren im Amt. Er erscheint ab nicht zu den monatlichen Vorstandssitzungen, liefert keinerlei Information während des Jahres zu Zahlen. Zahlungen finden teilweise verspätet statt. An der jährlichen Mitgliederversammlung nimmt er teil. Der Kassenbericht liegt auch vor. Wirkliche Unregelmäßigkeiten konnten wir bisher nicht nachweisen (wurde aber auch nicht gesucht). Die Bedürfnisse des Vereins haben sich geändert. Monatliche Zahlen und Budget sind notwendig. Es wurden Gespräche geführt. Er möchte aber auf jeden Fall weitermachen. Wie gehen wir am besten vor?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Enthält die Satzung keine Regelung, ist für die Abberufung des Vorstandes bzw. einzelner Vorstandsmitglieder das Organ zuständig, das auch für die Berufung (Wahl) zuständig ist. Das ist normalerweise die Mitgliederversammlung. Bei der nächsten Versammlung muss dann der entsprechende Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden Lilatradergirl

    Sehr geehrter Herr Baumann, vielen Dank für Ihre Antwort. Doch ist mir die praktische Abwicklung noch unklar. Die Abberufung wird auf die Tagesordnung gesetzt. Müssen dann alle anwesenden Mitglieder darüber abstimmen? Wenn ja, was passiert wenn die Mitglieder gegen die Abberufung stimmen? Wäre für genauere Erläuterungen sehr dankbar.

    Kein Profilbild vorhanden Lilatradergirl

    Sehr geehrter Herr Baumann, vielen Dank für Ihre Antwort. Doch ist mir die praktische Abwicklung noch unklar. Die Abberufung wird auf die Tagesordnung gesetzt. Müssen dann alle anwesenden Mitglieder darüber abstimmen? Wenn ja, was passiert wenn die Mitglieder gegen die Abberufung stimmen? Wäre für genauere Erläuterungen sehr dankbar

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Abberufung (Abwahl) wird auf die Tagesordnung gesetzt und es wird dann darüber mit einfacher Mehrheit beschlossen. Selbstverständlich können alle anwesenden Mitglieder mit Stimmrecht abstimmen.

    Wenn die Mitgliederversammlung gegen die Abberufung stimmt, bleibt das Vorstandsmitglied bis zum Ablauf der Amtszeit im Amt oder bis wieder ein Antrag auf Abwahl auf die Tagesordnung einer MV gesetzt wird.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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