Abgabefrist für Ehrenamtsstunden bzw. Aufwandsentschädigung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 years, 9 months von  buer1884.
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  • Kein Profilbild vorhanden lspech

    Gibt es eine gesetzliche Frist, wann die Ehrenamtsstunden abgerechnet werden müssen?
    Hintergrund:
    Auf dem Antrag steht zwar, das die Abagbe spätestens 15 Tage nach dem Abrechnungszeitraum abgegeben werden müssen (wurde nur sporadisch angeführt, um alle Beteiligten zur zügigen Abgabe zu bewegen), es ist aber nichts in der Satzung geregelt und es gibt dazu auch keine Beschlüsse der MV bzw. des Vorstands.
    Hat der §195 BGB – dreijährige Verjährungsfrist – hier Gültigkeit?
    Vielen Dank für die Antworten

    Kein Profilbild vorhanden buer1884

    Was ist der Unterschied von:
    Aufwandsentschädigung
    Aufwandspauschalen
    Ehrenamtspauschale
    Aufwendungsersatzanspruch???
    Ist die Ehrenamtspauschale + Aufwandsentschädigung das gleiche?
    Wann kann ein Verein was zahlen?

    Vielen Dank für die Antwort

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