Beisitzer – Wählen oder Ernennen???

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 7 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden sigiheld

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, unsere Vereinssatzung zu überarbeiten.

    Nun stellt sich folgende Frage: Auf welchem Weg wird empfohlen, Beisitzer dem erweiterten Vorstand zuzuordnen? Gewählte Beisitzer können nur auf der Mitgleiderversammlung zum erweit. Vorstand angehören; eine Ernennung durch den geschäftsführenden Vorstand hätte den Vorteil, das entsprechend gegebener oder neu anfallender Aufgaben kurzfristig ernannt werden können.

    Gibt es Vorschläge der Forumbenutzer? Soweit ich den BGB interpretiere ist für den erweiterten Vorstand, zu denen ja Beisitzer gehören, keine Regelung vorgesehen.

    Danke im Voraus.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Der erweiterte Vorstand braucht nicht in der Satzung enthalten sein und auch keine Beisitzer. Der Vorstand – Vorsitzende, stellvertreter und Schatzmeister – sollten aber enthalten sein. Der Vorstand sollte sich eine Geschäftsordnung geben. Den erweiterten Vorstand kann man nach der Wahl in der MV vorstellen. z.B. Beauftragter für Strom oder Wasser oder Technik o.ä.

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    Tom Tom

    Vorstand, egal ob nach §26 BGB oder als erweiterter Vorstand ist immer durch die MV zu wählen. Einziger Unterschied ein Vorstand nach §26 BGB ist auch ins Vereinsregister einzutragen. Als Mitglied würde ich keiner Satzung zustimmen bei der der erweiterte Vorstand, z.B. Beisitzer nicht durch die MV gewählt werden. Für mich auch fraglich ob ein Registergericht eine solche Satzung annimmt.
    Daher empfehle ich dringen jedes Vorstandsmitglied per Wahl zu legimitieren!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Nicht immer ist es notwendig einen erweiterten Vorstand in der Satzung aufzunehmen. Nur für bestimmte Funktionsträger ist es bindend:
    https://www.vereinswelt.de/erweiterter-vorstand

    @Tom
    Das Registeramt nimmt eine solche Satzung an.

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