Berufsgenossenschaftsbeitrag bei ehrenamtlich Tätigen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 2 months von  hbaumann.
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    Hallo,
    wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein, der mit einigen Ehrenamtlichen von Zeit zu Zeit Menschen mit Behinderung betreut, vorwiegend als Familien entlastender Dienst und in Freizeitangeboten. Nun bekamen wir eine Aufforderung der BGW, ausstehende Beiträge seit 2010 zu zahlen. Müssen wir dieser nachkommen? Ich dachte eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist nur nötig, wenn man fest angestellte Mitarbeiter hat, die auch ein Gehalt beziehen?

    hbaumann hbaumann

    Am besten Sie fragen einmal bei der Berufsgenossenschaft an, wofür sie Beiträge haben will. Nur anhand Ihrer Frage kann man das nicht beantworten.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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