Ganz so einfach ist das leider nicht!
Wenn die Rechnungen für die Einkäufe bzw. Bauleistungen gleich auf die Stadtverwaltung ausgestellt waren, sind es alles durchlaufende Posten.
Wenn der Verein aber auf den Rechnungen steht, sind das für ihn Ausgaben, die er entsprechend verbuchen muss (Ideeller Bereich, Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
Waren es Ausgaben im ideellen Bereich – also für den gemeinnützigen Vereinszweck -, dann könnten die Erstattungen der Stadtverwaltung evtl. als Zuwendungen/Fördermittel steuerfrei auch im ideellen Bereich eingebucht werden.
Da ich den konkreten Fall nicht einschätzen kann, sollten Sie sich mit dieser Problematik an einen Steuerberater wenden, damit nicht womöglich Steuerforderungen für die Erstattungen der Stadtverwaltung auf den Verein zukommen.
H. Baumann
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