durchlaufende Posten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    Wir haben für im Auftrag der Stadtverwaltung, in deren Gebäude wir als Verein Räumlichkeiten gemietet haben Anschaffungen getätigt und diese in den von uns genutzten Räumlichkeiten verbaut. Die Anschaffungen wurden zu 100% an die Stadtverwaltung berechnet. Das Geld ist geflossen. Sind die Ausgaben als durchlaufende Posten Ausgaben und die einnahmen als durchlaufende Posten Einnahmen zu behandeln oder müssen andere Konten angesprochen werden? Danke für Eure Antwort.

    hbaumann hbaumann

    Ganz so einfach ist das leider nicht!

    Wenn die Rechnungen für die Einkäufe bzw. Bauleistungen gleich auf die Stadtverwaltung ausgestellt waren, sind es alles durchlaufende Posten.

    Wenn der Verein aber auf den Rechnungen steht, sind das für ihn Ausgaben, die er entsprechend verbuchen muss (Ideeller Bereich, Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).

    Waren es Ausgaben im ideellen Bereich – also für den gemeinnützigen Vereinszweck -, dann könnten die Erstattungen der Stadtverwaltung evtl. als Zuwendungen/Fördermittel steuerfrei auch im ideellen Bereich eingebucht werden.

    Da ich den konkreten Fall nicht einschätzen kann, sollten Sie sich mit dieser Problematik an einen Steuerberater wenden, damit nicht womöglich Steuerforderungen für die Erstattungen der Stadtverwaltung auf den Verein zukommen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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