Ehrenamtspauschale

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 8 months von  hbaumann.
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    Guten Tag,
    ich wollte mich erkundigen, ob eine zweite Vorstandsvorsitzende, die außerdem als Geschäftsführerin des Vereins in Vollzeit tätig ist, eine Ehrenamtspauschale erhalten darf.
    Wenn ja, wie/wann soll das ausgezahlt werden: zum Jahresende oder monatlich?
    Vielen Dank!

    hbaumann hbaumann

    Die Ehrenamtspauschale beträgt 720 Euro pro Jahr. Wie sie ausgezahlt wird, liegt im Ermessen des Vereins. Das kann eine Summe sein aber auch monatlich gesplittet.

    Ein Problem sehe ich allerdings in der Verquickung Ehrenamt – Hauptamt. Da die Tätigkeit eines Stellv. Vorsitzenden auch immer die eines Geschäftsführers tangiert, könnte es passieren, dass bei einer Betriebsprüfung doch beide Vergütungen zusammengezählt werden und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Ob es so sein wird, kann man als Außenstehender allerdings nicht einschätzen.

    Geben Sie der Geschäftsführerin doch einfach ein paar Euro mehr, dann haben Sie das Problem nicht.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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