Die Ehrenamtspauschale beträgt 720 Euro pro Jahr. Wie sie ausgezahlt wird, liegt im Ermessen des Vereins. Das kann eine Summe sein aber auch monatlich gesplittet.
Ein Problem sehe ich allerdings in der Verquickung Ehrenamt – Hauptamt. Da die Tätigkeit eines Stellv. Vorsitzenden auch immer die eines Geschäftsführers tangiert, könnte es passieren, dass bei einer Betriebsprüfung doch beide Vergütungen zusammengezählt werden und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Ob es so sein wird, kann man als Außenstehender allerdings nicht einschätzen.
Geben Sie der Geschäftsführerin doch einfach ein paar Euro mehr, dann haben Sie das Problem nicht.
H. Baumann
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