Ist die Wahl von Beisitzern gültig, wenn diese nicht in der Satzung stehen?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 10 months von  aqekyro.
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  • Kein Profilbild vorhanden jeanpaul

    Auf der letztem Mitgliederversammlung (MV) 2013 unseres Vereins, ein e. V., wurden zum zweiten Mal nach 2011 auf Antrag des Vorstands Beisitzer gewählt. Die Amtsdauer des Vorstands beträgt 2 Jahre.
    Wir haben nur eine Satzung, keine Geschäftsordnung. In der Satzung sind Beisitzer nicht vorgesehen, sondern als „Gesamtvorstand“ 1. und 2. Vorsitzender bzw. Vorsitzende (die jeweils unabhängig voneinander den Verein nach Außen vertreten können) und Kassierer und Schriftführer bzw. Kassiererin und Schriftführerin.
    Meine Frage: Ist die Wahl von Beisitzern gültig, auch wenn diese in der Satzung nicht als Teil des Vorstands genannt werden und eine Geschäftsordnung, (die dort zu regelnden Punkte sind in der Satzung integriert, wie z. B. Aufgaben der MV, Zusammensetzung des Vorstands, Beschlussfähigkeit, etc.) nicht existiert? Darüberhinaus die Frage: Sind die Vorstandswahlen insgesamt gültig – oder nur evtl. die der Beisitzer nicht?
    Zweite Frage: Sollte die Wahl der Beisitzer gültig sein, obwohl diese nicht in der Satzung erwähnt werden und obwohl keine Geschäftsordnung existiert, welche Rechte haben dann die gewählten Beisitzer:
    – Sind sie Teil des Vorstands und nehmen an allen Sitzungen des Vorstands teil?
    – Haben die gewählten Beisitzer bei Vorstandssitzungen Rederecht, Antragsrecht und Stimmrecht?
    – Oder sind unter diesen Umständen die gewählten Beisitzer – ich gehöre zu dieser Gruppe von 5 Beisitzern – völlig abhängig davon, welche Rechte ihnen der sonstige Vorstand (ohne Beisitzer) einräumt? Muss der Vorstand – ohne Beisitzer – diese Rechte schriftlich fixieren oder kann er dies von Fall zu Fall entscheiden?
    Vor der Wahl der Beisitzer wurde die MV 2011 um Zustimmung zur Wahl von Beisitzern gebeten; der entsprechende Passus im offiziellen Protokoll der MV 2011 lautet: „Der wiedergewählte Vorsitzende bedankt sich bei der Versammlung und schlägt vor, in den Vorstand zur besseren Verteilung der Aufgaben Beisitzer hinzu zu wählen. Die Versammlung folgt dem Vorschlag ohne Gegenstimmen.“
    Ich hoffe, meine Fragen sind nicht zu kompliziert und bedanke mich sehr herzlich für Antworten.

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Beisitzer nicht in der Satzung genannt werden, können sie auch nicht gewählt werden. Die Wahl ist definitiv ungültig. Da würde auch keine Geschäftsordnung helfen. Vorstandsfunktionen – und dazu gehören die Beisitzer – müssen in der Satzung stehen.

    Die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder ist gültig.

    Welche Aufgaben die Beisitzer haben, sollte ebenfalls in der Satzung geregelt sein, kann aber auch in einer Geschäftsordnung stehen. In der Satzung reicht dann: „Bis zu …. Beisitzer““.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de“

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