Kassierer Rücktritt -muß er trotzdem weitermachen?

  • Dieses Thema hat 8 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Cassy19

    Hallo,unser Kassierer ist am Sonntag zurückgetreten,Neuwahlen sind erst im Juli.Der Vorstand bleibt beschlussfähig,auch sind 2 Vorstandsmitglieder Bankmäßig handlungsfähig und haben Zugriff aufs Konto.
    Jetzt gab es ein Einschreiben an den Kassierer ,das er seine Aufgaben weitermachen muss,solange der Vorstand keinen Ersatz hat.Stimmt das?Ist das rechtlich,dass er obwohl der Rücktritt angenommen wurde er weiterbuchen und Zahlungen machen soll?
    Danke

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Rücktrittserklärung eines Vorstandsmitglieds ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sobald diese Erklärung entweder an das Bestellungsorgan (normalerweise die Mitgliederversammlung) oder ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gegangen ist, ist das Vorstandsmitglied aus dem Amt ausgeschieden. Das heißt, dass diese persönliche Entscheidung nicht von einer Zustimmung oder dem Einspruch des Restvorstandes abhängig ist.

    Das Vorstandsmitglied ist demzufolge nicht verpflichtet, sein Amt noch bis zur nächsten Wahl fortzuführen bzw. die Aufgaben weiterhin zu erledigen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Einmal abgesehen davon, dass das vereinsrechtlicher Unsinn ist, ist dieses Schreiben ja fast schon Erpressung.

    Auch für den Fall, dass Ihre Satzung die sog. Übergangsklausel beinhaltet, nach der der alte Vorstand so lange im Amt bleiben muss, bis ein neuer gewählt wurde, trifft das auf diesen Fall nicht zu, da das Vorstandsmitglied ja von sich aus den Rücktritt erklärt hat. Was hätte das auch für einen Sinn, wenn man vor Ablauf der Amtszeit – aus welchen Gründen auch immer – selbst zurücktritt, dann aber doch bis zum Ende der Amtszeit weitermachen muss. Dann kann man auf den Rücktritt auch gleich verzichten. Aber genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber eine vorzeitige Rücktrittsmöglichkeit nicht ausgeschlossen oder sie besonders erschwert. Mögliche Haftungsansprüche entstehen, so wie in dem Schreiben erwähnt, daraus nicht. Diese Gefahr bestünde lediglich, wenn der Verein durch den Rücktritt handlungsunfähig geworden wäre. Dann spricht man von der sog. Unzeit.

    Richtig ist in dem Schreiben allerdings, dass der zurückgetretene Kassenwart noch eine ordentliche Übergabe machen muss. Das kann er aber auch nach seinem Rücktritt machen. Und richtig ist auch, dass er persönlich haftet, wenn durch eine nicht erfolgte Übergabe dem Verein ein Schaden entstehen sollte. Das heißt natürlich auch, dass er alle Unterlagen komplett übergeben muss. Denn gerade daraus entstehen in vielen Fällen Haftungsansprüche.
    Zu einer Übergabe gehört natürlich auch eine entsprechende Kassenprüfung.

    Sie sollten ihm also ans Herz legen, sich in dieser Angelegenheit nicht stur zu stellen, da das im schlimmsten Fall tatsächlich – auch im Nachhinein – noch persönliche Konsequenzen haben könnte.

    (Herr) H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Falls Sie das Problem lieber nichtöffentlich weiterdiskutieren wollen, dann verwenden Sie bitte meine Email-Adresse:

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Cassy19

    Er hat alle Ordner und Ihm vorliegenden Dinge übergeben und das auch quittiert bekommen.Den Kassenprüfern hat er Bescheid gesagt ,dass er zurückgetreten ist und das die Unterlagen zur Prüfung beim 1. Vorsitzenden sind.
    Außerdem ist er bereits bei der Bank gewesen und hat seine Vollmacht gelöscht und seine Bankkarte zurückgegeben.
    Er hat mit der Sache in soweit abgeschlossen bis dann dieses Einschreiben kam!
    Stur stellt er sich nicht ,im Gegenteil,er hat noch alles mögliche weiter geregelt und die Leute nicht ins kalte Wasser geschubst,außerdem sind alle ins Kassenbuch eingearbeitet!
    Er muß sich also keine Gedanken mehr machen wegen diesem Brief?

    Tut mir leid ,wenn ich soviel frage aber sowas hatten wir hier noch nie in unserem Verein und ob der Vorstand sich damit Freunde macht bleibt noch abzuwarten!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ich denke, dann hat er wohl alles Erforderliche unternommen.

    Was den Brief anbelangt, kann er natürlich einmal ganz freundlich anfragen, auf welcher vereinsrechtlichen Grundlage die Forderungen basieren. Wenn mich meine Erfahrungen nicht all zu sehr täuschen sollten, werden dann einige wahrscheinlich ganz schön ins Stottern kommen…

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Conny

    Hallo zusammen,
    wie ist es im umgekehrten Fall?

    Der Kassenwart ist zurück getreten, 9 Wochen später ist ein neuer Kassenwart gewählt. Kassenübergabe ist 14 Tage nach Wahl des neuen Kassenwart vorgesehen.

    Unter welchen Umständen darf der alte Kassenwart noch weiter Buchungen vornehmen?
    Muss der komplette Vorstand zustimmen? In der Vereinssatzung gibt es keine Regelungen.
    Gibt es gesetzliche Fristen zur Übergabe der Kasse?

    VG
    Conny

    Kein Profilbild vorhanden yavuz

    Hallo Herr Baumann ist das Immer noch Aktuell mit Kassierer Rücktritt -von – 20.02.2013

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    der folgende Link liefert weitere Informationen zum Thema Rücktritt eines Vorstandsmitglieds:

    https://www.vereinswelt.de/mythen-zum-ruecktritt-der-vorsitzenden-im-verein

    Weiterhin alles Gute!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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