Kommissarische Bestellung eines Vorstandsmitgliedes

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden rescueman

    Guten Tag, laut unserer Satzung beträg die Amtszeit von Vorstandsmitglieder vier Jahre. Ist es bei einem Rücktritt möglich, durch den Vorstand einen wegen Rücktritts freigewordenen Posten kommissarisch neu zu besetzen oder muss hier durch eine Außergewöhnliche Mitgliederversammlung gewählt werden.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die kommissarische Besetzung einer Vorstandsfunktion ist nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich zulässt, da das ja gleichzusetzen ist mit der Selbstergänzung des Vorstandes ohne Beschluss der Mitgliederversammlung.
    Durch meine langjährige Erfahrung weiß ich aber, dass nur die wenigsten Satzungen solch eine Regelung enthalten. Ich gehe davon aus, bei Ihnen ist das ebenso und damit wäre dann eine kommissarische Besetzung bzw. Selbstergänzung ausgeschlossen.

    Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als eine außerordentliche MV einzuberufen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Wahl desjenigen lediglich befristet bis zur nächsten regulären Wahl erfolgt, da es sonst zu einer Überschneidung der Amtszeiten kommt.

    Falls Sie bereits einen Kandidaten für dieses Amt haben, kann sich dieser aber bis zur MV bereits einarbeiten und bestimmte Aufgaben übernehmen. Er hat aber eben nicht den Status eines Vorstandsmitgliedes – also keine Vertretungsbefugnis und auch kein Stimmrecht in der Vorstandssitzung.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    hier gibt es weitere Informationen zum Thema Vorstandswahl und Rücktritt des Vorstands:

    https://www.vereinswelt.de/5-antworten-zum-ablauf-ihrer-vorstandswahl

    https://www.vereinswelt.de/ruecktritt-des-vorstands-und-aufloesung-des-vereins

    https://www.vereinswelt.de/vereinsvorsitz-ruecktritt-in-unbestimmter-zeit-moeglich

    Viel Erfolg bei der weiteren Vereinsarbeit

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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