Kündigung einer Mitgliedschaft

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  Demogorgon.
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    Hallo, ich habe eine Frage zur meiner Kündigung in einem Verein in dem ich angemeldet war/bin. Und zwar bin ich noch in einem Kampfsport Verein angemeldet, habe allerdings bist letzten Jahres November 2012 die 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten, darauf sagt mir Trainer die AGBs hätten sich geändert, man könne nur jährlich kündigen, dies hätte er bei einer Vereinsversammlung bekannt gegeben an der ich nicht teilgenommen habe. Da stellen sich mir die Fragen ob meine Kündigung tatsächlich ungültig ist oder der Vertrag eigentlich schon nach der Versammlung ungültig war, da ich wie bereits erwähnt nicht teilgenommen habe und nicht mal nachträglich instruiert wurde geschweige denn schriftlich irgend etwas festgehalten wurde. Ich möchte dann eigentlich nur wissen ob meine Kündigung ungültig ist, rechtens oder sogar das der Vertrag garnicht mehr nach der Versammlung bestand hatte? Danke.

    hbaumann hbaumann

    Für mich erschließt sich aus Ihrer Anfrage nicht so richtig, ob es sich bei Ihrem Verein tatsächlich um einen Verein oder ein Kampfsportstudio handelt. AGBs gibt es nämlich in Vereinen nicht, sondern nur in kommerziellen Einrichtungen.

    Sollte es sich um einen Verein handeln, gilt Folgendes:
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt nichts dazu, wie der Vereinsaustritt zu erfolgen hat. Es fordert aber, dass es eine klare Satzungsregelung geben muss. In der Satzung muss also stehen, zu wann ein Vereinsaustritt mit welchen Kündigungsfristen möglich ist (§ 39 BGB).

    Soll das verändert werden, muss eine entsprechende Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie sollten also überprüfen, ob es diese Satzungsänderung gab. Die Tatsache, dass Sie evtl. nicht dabei waren, spielt keine Rolle. Bei ordnungsgemäßer Einladung zu der entsprechenden Mitgliederversammlung mit der Ankündigung der Satzungsänderung hätten Sie ja die Möglichkeit gehabt, daran teilzunehmen. Wenn Sie es nicht tun, können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie die Entscheidungen nicht kennen.
    Dennoch kann der Trainer nicht einfach die Kündigungsfristen nach Gutdünken verändern.

    Sollte es sich doch um ein Kampfsportstudio handeln, dann müssen Sie in Ihren Vertrag schauen, was da geregelt ist und ob für das Studio die Möglichkeit besteht, während der Laufzeit eines Vertrages die AGBs zu verändern. Hier empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Handelt sich angeblich um Beides, Kampfsportschule und e.V. Ich weiss nur nicht ob es einen Unterschied macht, da ich mich der Kampfportschule angeschlossen habe, und nach einer gewissen Zeit die Schule nicht direkt zum e.V. umgewandelt wurde sondern die Schule im Vordergrund steht und der e.V. dann eingegliedert wurde. So das man dann laut Trainer gleich Mitglied in dem e.V. wurde.

    hbaumann hbaumann

    Zu Ihrem Kommentar möchte ich Folgendes sagen:

    Vielleicht sollten Sie dem Trainer mal einen Tipp geben, einen Grundlagenkus im Vereinsrecht zu besuchen. Man wird nicht automatisch Mitglied in einem Verein, wenn dieser an eine Kampfsportschule angegliedert wird. Außerdem geht solch eine Angliederung übrigens auch nicht so ohne Weiteres. Ein Verein ist eine eigenständige juristische Person und kann nicht einfach von einer kommerziellen Einrichtung vereinnahmt werden.

    Da ich die Zusammenhänge nur aus Ihren Schilderungen kenne, kann ich keine weiteren Ausführungen dazu machen und Ihnen nur nochmals den Rat geben, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

    H. Baumann
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