Kündigung oder Ausschluß aus der Vorstandschaft eines Beisitzers

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden barchetta

    Hallo ,
    ich brauche dringend Eure Hilfe.
    Bei uns in der Vorstandschaft ist ein Beisitzer der permanent Versucht uns 1+2 Vorstand schlecht zu machen z.B. Versucht er allen Mitgliedern seine Meinung aufzudrücken von wegen der Vorstand wäre nicht tragbar der muss abgewählt werden und und und, die Mitglieder des Vereins sehen das ganze anderst und kommen mit Ihren Problemen zu uns, es sind alle genervt von dem Beisitzer.
    Ich habe auch schon unzählige male mit ihm geredet das ich und alle anderen sein Verhalten „Sch….““ finden und er sich wie ein Vorstandsmitglied verhalten solle!!!!!!!
    Dann ist wieder 2 Wochen ruhe und dann geht das Theater wieder los.
    Es ging schon so weit das er anderen Mitgliedern nahe legte Sie sollen kündigen da es den Verein mit diesem Vorstand eh nur noch ein halbes Jahr gibt.
    Desweiteren Unterstellt er Grundlos das s Leute aus dem Vorstand Geld unterschlagen würden usw.
    Weiß jemand wie man sich in so einem Falle verhalten kann?
    Kann der Geschäftsführende Vorstand einen Beisitzer zumindest aus der Vorstandschaft werfen?
    Noch besser wäre es aus den o.g. Punkten eine fristlose Kündigung auszusprechen! Weil ich möchte dieses Verhalten den Mitgliedern nicht länger zumuten.

    Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen!

    Kein Profilbild vorhanden barchetta

    Hallo Herr Baumann,
    vielen Dank für Ihre antwort.
    Ich hätte da allerdings noch eine frage?
    Kann der Beisitzer von den Vorstandssitzungen ausgeschlossen werden? Aufgrund von den o.g. Gründen? Weil es zeigt sich ja schon ein gewisses unloyalitäts – Verhalten, desweiteren tratscht er ja auch über Vorstandsinterne Themen mit dritten?und untergräbt den Vorstand?
    Ist es generell von nöten die Beisitzer bei den Vorstandssitzungen mit dabei zu haben, wenn jetzt nicht irgendwelche abstimmungen ect. sind?

    Vielen Dank!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn der Beisitzer zum Vorstand lt. Satzung gehört, dann nicht.

    Es müsste in der Satzung einen Passus geben, wonach die Beisitzer nur zu bestimmten Sitzungen eingeladen werden oder nach Bedarf. Fehlt diese Regelung, haben sie das Recht, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen.

    Sie sollten – wie bereits durch mich erwähnt – so schnell wie möglich eine MV einberufen und das betreffende Mitglied abwählen und evtl. sogar wegen vereinsschädigenden Verhaltens ausschließen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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