Wie Sie Verpflegungspauschalen richtig abrechnen.

Wie Sie Verpflegungspauschalen richtig abrechnen.

© ilfotokunst l Adobe Stock

Man kann sich trefflich über Salzstangen streiten. Und das wird demnächst noch viel häufiger passieren. Denn das Finanzministerium hat nun festgelegt, dass Snacks, die in Flugzeugen gereicht werden, als „vollwertige Mahlzeit“ anzusehen sind. Beispiel:

Sie fliegen für den Verein mittags von Hamburg zu einer Verbandstagung nach München. Im Flieger gibt es mittags eine kleine Tüte Salzstangen und einen Kaffee. Was passiert? Bei der Abrechnung Ihrer Reisekosten und Verpflegungspauschalen müssen Sie sich hierfür den Wert von 9,60 Euro zurechnen lassen. Sie haben ja eine vollwertige Mahlzeit, ein Mittagessen, zu sich genommen. Sagt der Fiskus.

Doch nun kommt es: Fliegen Sie nicht mittags, sondern um 11 Uhr, kann es sich bei den Salzstangen entweder um ein Frühstück handeln (dann werden „nur“ 4,80 Euro fällig) oder – falls Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt ein Frühesser ist – eben doch 9,60 Euro fällig. Der Finanzminister hat nicht festgelegt, ab wann eine Salzstange im Flugzeug ein Mittagessen ist oder noch ein Frühstück.

Warum das wichtig ist?

Nehmen wir an, Sie reisen am Mittwoch um 12 Uhr nach München und kommen um 23.00 Uhr zurück. Im Flugzeug bekommen Sie mittags und abends ein paar Salzstangen, die im Flugpreis inbegriffen sind. Damit sieht die Rechnung so aus:

Abrechnen können Sie für die eintägige Reise im Auftrag des Vereins eine Verpflegungspauschale von 12 Euro. Für die „Verpflegung“ an Bord werden Ihnen 2 x 9,60 Euro zugerechnet, denn auch das Abendessen legt der Fiskus mit 9,60 Euro zugrunde.

2 x 9,60 Euro, das macht 19,20 Euro

12 Euro Pauschale minus 19,20 Euro = – 7,20 Euro

Das heißt: Wenn der Fiskus ernst macht mit seiner Auffassung, müssten Sie der Vereinskasse sogar noch 7,20 Euro zahlen – um nicht in den Verdacht einer unerlaubten Zuwendung durch den Verein an Sie als Vorstandsmitglied zu kommen.

Was sich der Fiskus da ausgedacht hat, ist schlichtweg nur als bescheuert zu bezeichnen. Ich weiß zwar nicht, wie sich der gemeine Mitarbeiter im Finanzministerium ernährt – aber man sollte zumindest den Finanzminister mal für 1 Woche auf eine kleine Tüte Salzstangen setzen. Mal schauen, ob er dann immer noch der Meinung ist, dass es sich hierbei um eine vollwertige Mahlzeit handelt.

Möchten Sie mehr zum Thema „Verpflegungspauschale“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie  „Schatzmeister aktuell“ 30 Tage kostenlos!