Mündliche Kündigung eines Vereinsmitglieds

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Silberstern

    In unserer Satzung steht, dass eine Mitgliedschaft im Verein schriftlich gekündigt werden muss. Nun hat ein Mitglied nach der Jahreshauptversammlung mündlich gekündigt. Ist die Kündigung rechtskräftig wenn der Vorstand diese schriftlich bestätigt? Das Mitglied ist der Ansicht, dass seine Kündigung trotz Anerkennung unwirksam ist.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    In jeder Satzung muss zwingend stehen, wie der Ein- und Austritt zu erfolgen hat (§§ 39 u. 59 BGB). Sie müssen daher eigentlich nur in Ihre Satzung gucken, was da zum Austritt geschrieben steht und ob die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise korrekt ist.

    Da nach Ihrer Aussage der Austritt schriftlich erklärt werden muss, ist die mündliche Erklärung unwirksam, auch, wenn sie der Vorstand angenommen hat. Auch er darf sich nicht über die Satzung hinwegsetzen.

    Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.vorstandswissen.de/page6.php

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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