Muss bei einer Kooptierung der gesamte Vorstand zustimmen ?

  • Dieses Thema hat 8 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Hornchen

    Ich bin Vorsitzender in einem Kleingartenverein. Obwohl ich nachvollziehbare Gründe habe, ein Mitglied nicht in den Vorstand zu kooptieren , möchten meine beiden anderen Vorstandsmitglieder dies gegen meinen Willen durch Mehrheitsbeschluss im Vorstand durchsetzen. Muss eine Kooptierung, die laut Satzung möglich ist, durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen ? und kann überhaupt ein Mitglied zu dem ich kein Vertrauen habe gegen meinen Willen kooptiert werden ?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Zunächst einmal muss die Satzung eine Kooptierung überhaupt zulassen. Das ist bei Ihnen anscheinend der Fall. Von welchen Abstimmungsverhältnissen das dann abhängig ist, muss die Satzung ebenfalls regeln. Steht dazu nichts in der Satzung, entscheidet die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Sollten Sie also überstimmt werden, müssen Sie sich dem beugen.

    H. Baumann

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    Kein Profilbild vorhanden Hornchen

    Zunächst danke für die Antwort. Leider hat die Haltung des zu kooptierenden Mitgliedes zum Zerwürfnis unter den Vorstandsmitgliedern geführt und er hat mir , im Falle meiner ablehnenden Haltung zu seinem Widerruf, mit Konsequenzen betreffend meiner Gesundheit gedroht. Muss ich dennoch mit einem solchen Mitglied im Vorstand zusammen arbeiten ? Da wären doch gravierende Spannungen vorprogrammiert.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Was könnten das denn für gesundheitliche Konsequenzen sein? Will er Ihnen die Nase platt schlagen oder Ihre Erdbeeren vergiften? Das sollten Sie also zunächst einmal gelassen sehen.

    Ansonsten gilt, was die Satzung sagt. Persönliche Befindlichkeiten spielen da keine Rolle. Das ist eben Demokratie auch in einem Verein, wenn eine Mehrheit zu entscheiden hat.

    Falls Sie mit diesen Verhältnissen nicht klar kommen, sollten Sie von Ihrem Amt als Vorsitzender zurücktreten.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Hornchen

    Sorry, aber, wenn Sie sich als Fachmann in Vereinsfragen darstellen, sollten Sie nicht ohne Hintergrundwissen so weit aus dem Fenster lehnen ….Ich fühle mich echt versch….Derjenige hat im Wissen meiner sehr schweren Herzerkrankung mir nahe gelegt, doch lieber seinen Widerruf anzunehmen…….weiter, sonst würde das meiner Gesundheit doch schaden und falls nicht, hätte er noch einen anderen Ass im Ärmel. Übrigens bin ich nun doch selber auf die Antwort gekommen. Denn,ich habe bei der Erarbeitung der Satzungsänderung tatsächlich formuliert, dass , sofern ein Vorstandsmitglied ausscheidet, die verbleibenen Vorstandsmitglieder ein Ersatzmitglied …in den Vorstand berufen können. Insofern kann bei noch 2 von 3 Mitgliedern höchstens eine Stimmengleichheit enstehen, die dann …..wie Sie wissen sollten, nicht zu einer von mir nicht gewollten Entscheidung führt. Ich hoffe, dass Sie zukünftig auf voreilige, nicht zutreffende Formulierungen im Sinne einer sachlichen Forumsdiskussion verzichten

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wie Sie sehen, gilt auch bei Ihnen, dass man die eigene Satzung kennen sollte.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden admin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da es Aufgrund eines Programmierfehlers zu einer falschen Zuordnung der Kommentare kam, wurden diese gelöscht um weitere Verwirrung zu vermeiden.

    Ihre Redaktion

    Kein Profilbild vorhanden Vereinswelt.de KUX

    maya0308, ich würde Ihnen angesichts der Drohung nahelegen, die Polizei einzuschalten.

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    weitere Informationen zum Thema Ausschluss von Kandidaten und Kooptation können hier abgerufen werden:

    https://www.vereinswelt.de/kandidaten-ausschliessen-vorstandswahl

    https://www.vereinswelt.de/vereinssatzung

    Weiterhin alles Gute!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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