Guten Tag,
wir haben mit einem unserer Mitglieder eine Diskussion über den (tatsächlichen oder vermeintlichen) Austritt vor mehr als 10 Jahren.
Das Mitglied behauptet, seine Frau habe vor vielen Jahren die Mitgliedschaft in einer Abteilung gekündigt. Dennoch seien seitdem immer die Zusatzbeiträge für diesen Bereich abgebucht worden.
Nun will dieses Mitglied diese Zusatzbeiträge für den gesamten Zeitraum zurückerstattet. Er selbst weiß aber nicht mehr genau, wann diese Kündigung erfolgt sei.
Für uns stellt sich nun die Frage: Müssen wir als Verein den Nachweis der Kündigung der Mitgliedschaft dieser Abteilung erbringen oder muss das Mitglied diesen Nachweis erbringen?
Und wie ist das rechtlich geregelt?
Das Mitglied ist aber nach wie vor Mitglied des Vereins! Es geht nur um die Abteilung und deren Zusatzbeiträge.
herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Mit besten Grüßen
Frank Mihm-Gebauer