Kann eine Gemeinde eine Nutzungsgenehmigung für ein Gemeindegrundstück von der Zustimmung eines anderen Vereins abhängig machen?
Hintergrund: Unser örtlicher Karnevalsverein hat im vergangenen Jahr eine Nutzungsgenehmigung für ein Gemeindegrundstück entlang des stattfindenden Umzuges erteilt bekommen, jedoch einzig zu dem Zweck anderen Vereinen Aktivitäten untersagen zu können, ohne jedoch selbst auf dem Grundstück irgend etwas zu veranstalten.
Ich habe dann im vergangenen Jahr einen Nutzungsantrag für die Folgejahre gestellt mit dem Ergebnis dass der Gemeinderat beschloss künftig nur noch Nutzungsgenehmigungen zu erteilen, wenn zwischen dem Karnevalsverein und dem Kulturverein einvernehmen darüber hergestellt wird. Diese Einvernehmen wird seitens des Karnevalsvereins nicht erteilt.
Ist eine solche Bedingung rechtens?