Hallo Ingrid,
Ihr gemeinnütziger Verein erhält eine monatliche Spende, die Ihrem Vereinsspendenkonto zufließt und mit einer Spendenbescheinigung für den Spender abgegolten wird. Die Spende ist zweckgebunden, insofern sie an eine bestimmte Person, die für den Verein ehrenamtlich arbeitet, weitergegeben werden soll.
Ich darf davon ausgehen, dass die bestimmte Person kein Vorstandsamt ausfüllt,
das ja ehrenamtlich wahrgenommen wird.
Die bestimmte Person ist also dem Status eines freien Mitarbeiters zuzuordnen, der regelmäßig monatlich ein bestimmtes Entgelt für seine aufopferungsvolle Tätigkeit erhält. Die von Ihrem Verein überwiesene Spende hat den Charakter einer Lohnzuwendung, die natürlich versteuert werden muss. Für Sie als Verein entfällt die Lohnsteuerpflicht, der letztendliche Spendenempfänger muss seine Entgelte in der persönlichen Einkommenssteuererklärung abgeben.
Einen schönen Tag wünscht
I. Cziudaj