Personenbezogene Spende für ehrenamtliche Mitarbeiter

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 3 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingrid

    Unser gemeinnütziger Verein bekommt eine monatliche Spende mit der Auflage, diese an eine bestimmte Person weiterzugeben, die sehr viel für den Verein ehrenamtlich arbeitet und jetzt sogar beruflich auf eine 4-Tage Woche geht, um die freie Zeit für den gemeinnützigen Verein arbeiten zu können.
    Wie kann ich Beides vereinbaren.
    Der Spender hat bislang eine Spendenbescheinigung bekommen, der Empfänger aber noch nicht das Geld.
    Dürfen wir ohne Weiteres das Geld an den Empfänger weiterleiten?
    Gruß
    Ingrid

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Ingrid,
    Ihr gemeinnütziger Verein erhält eine monatliche Spende, die Ihrem Vereinsspendenkonto zufließt und mit einer Spendenbescheinigung für den Spender abgegolten wird. Die Spende ist zweckgebunden, insofern sie an eine bestimmte Person, die für den Verein ehrenamtlich arbeitet, weitergegeben werden soll.
    Ich darf davon ausgehen, dass die bestimmte Person kein Vorstandsamt ausfüllt,
    das ja ehrenamtlich wahrgenommen wird.
    Die bestimmte Person ist also dem Status eines freien Mitarbeiters zuzuordnen, der regelmäßig monatlich ein bestimmtes Entgelt für seine aufopferungsvolle Tätigkeit erhält. Die von Ihrem Verein überwiesene Spende hat den Charakter einer Lohnzuwendung, die natürlich versteuert werden muss. Für Sie als Verein entfällt die Lohnsteuerpflicht, der letztendliche Spendenempfänger muss seine Entgelte in der persönlichen Einkommenssteuererklärung abgeben.
    Einen schönen Tag wünscht
    I. Cziudaj

    Kein Profilbild vorhanden Ingrid

    Deer Spendenempfänger i s t im Vorstand. Was habe ich für Möglichkeiten, dass er das Geld bekommt?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Ingrid,
    habe erst heute Ihre Frage gesehen. Entschuldigung, hier die ergänzende Antwort.
    Für Ihr Vorstandsmitglied, an den die Spende weitergeleitet werden soll, bietet sich
    die Möglichkeit einer 400 Euro Minijober-Regelung als Vergütung für eine Tätigkeit an, die neben der reinen Vorstandsarbeit von Ihrem Verein eingerichtet wird. Durch den 400 Euro Job tritt Ihr Vorstandsmitglied praktisch in ein Dienstverhältnis zu Ihrem Verein ein. Das hat zur Folge, dass Ihr Verein die pauschalen Abgaben für diesen Minijob an das Finanzamt abführen muss.
    Um dem Gebot der Gemeinnützigkeit zu genügen, muss bei dem vorgeschlagenen Weg ein Vertrag mit genauer Tätigkeitsbeschreibung aufgesetzt werden. Falls Ihre Satzung eine solche Tätigkeit neben der eigentlichen Vorstandsarbeit nicht ermöglicht, muss durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Satzung dahingehend ergänzt werden.
    Das Finanzamt kann in diesem Falle keine Schwierigkeiten machen, da Vereinsvorstände generell für ihre sonstigen anderweitig erbrachten Leistungen entlohnt werden dürfen.
    Ich hoffe, hiermit ist ein Weg aufgezeigt und grüße
    Inge

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