privat Geld vorstecken, bei zugesagter Spende

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Knimu

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
    Angenommen ein Verein hat eine Zusage zu einer zweckgebundenen finanziellen Förderung für ein Projekt. Die Gemeinnützigkeit ist bereits vom Finanzamt anerkannt, der Verein wartet jedoch noch auf die Eintragung in das Vereinsregister und hat deshalb noch kein Konto eröffnen können. Nun kann die Spende erst erfolgen, wenn der Verein das Konto eröffnet hat. Ist es in diesem Fall vereinsrechtlich möglich, dass die Vereinsmitglieder finanzielle Mittel vorstecken, um bereits mit der Arbeit beginnen zu können und das Geld dann später mit der Spende zu verrechnen? Der Spendengeber ist im Grunde damit einverstanden, sagt jedoch, dass der Verein selbst wissen müsse, ob das vereinsrechtlich möglich ist.

    Freundliche Grüße

    Andreas

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Mitglieder können dem Verein ein Darlehen gewähren, das dann nach Eingang der Spende wieder zurückgezahlt wird. Problematisch wird es nur, wenn z.B. bereits Rechnungen für das Projekt vorliegen, die Spende aber erst danach eingeht. Denn es muss belegt werden, dass die Spende für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
    Es ist daher ratsam, die Sache mit dem Finanzamt zu besprechen.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Knimu

    Vielen Dank für die Antwort. Das verstehe ich nicht so ganz. Ein Darlehen würde ja im geschilderten Fall gar keinen Sinn machen, wenn die Spende schon eingegangen ist. Dann könnten die Rechnungen ja direkt von den Spendenmitteln bezahlt werden. Meine Sachbeartbeiterin beim Finanzamt ist da leider wenig hilfreich und gibt keine konkreten Auskünfte. Heißt das dann, dass die Rückzahlung eines Darlehens (der für ein gemeinnütziges Projekt genutzt wurde) nicht als Verwendung der Spende im selben gemeinnützigen Projekt gezählt wird?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    In Ihrer Anfrage hatten Sie aber geschrieben, dass die Spende noch nicht eingegangen ist, der Verein für das Projekt aber bereits Geld benötigt.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Knimu

    Ja genau das meine ich. Sie schreiben ein Darlehen wäre möglich, aber, dass es problematisch wäre „wenn z.B. bereits Rechnungen für das Projekt vorliegen, die Spende aber erst danach eingeht“. Das heißt ja dann eigentlich, dass ein Darlehen nicht genutzt werden könnte, um vor Spendeneingang Rechnungen für das Projekt zu bezahlen und damit würde ein Darlehen ja keinen Sinn machen, oder verstehe ich da etwas falsch? Also was bringt ein Darlehen, wenn ich damit keine Rechnungen bezahlen kann, die vor Spendeneingang bezahlt werden sollen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Es ist richtig, dass Sie nachweisen müssen, dass die Spende für den gemeinnützigen Satzungszweck verwendet wurde. Da ist es natürlich ungünstig, wenn bereits Rechnungen vorliegen. Dennoch kann man da, in Absprache mit dem Finanzamt, etwas machen.

    Warum soll ein Mitgliederdarlehen ungünstig sein. Wenn Rechnungen fällig werden, die Spende aber noch nicht eingegangen ist, dann „borgen“ sie sich quasi erst einmal Geld von den Mitgliedern, das Sie dann wieder zurückzahlen. Aber, wie gesagt, sprechen Sie das mit dem Finanzamt ab.

    H. Baumann

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