Recht auf Kassenbuch einsicht

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    Hallo,
    mehrere Mitglieder sind der Auffassung, dass die Kasse nicht Ordnungsgemäß geführt wird. (wenig Originalbelege) Nach der Hauptversammlung bekommen die Mitglieder die Möglichkeit der Kassenbucheinsicht. Nach dem es jetzt einige Probleme gegeben hat, wollte ich eine Einsicht in die Buchführung für das Jahr 2012 haben. Der erste Vorsitzende ist der Meinung dazu braucht er einen Vorstandsbeschluss da die Hauptversammlung schon lange zurückliegt. Zumal die Kassenprüfer mit der Führung der Kasse einverstanden waren und die Entlastung erfolgte. Die fehlende Originalbelege wären auch nicht zu beanstanden, weil Handgeschriebene vorliegen würden.
    Ich habe natürlich auch mit dem Gedanken gespielt eine Info an das Finanzamt zu geben. Aber das wäre das Ende des Vereins.
    Was nun??

    hbaumann hbaumann

    Da die Kassenprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bestätigt haben, können Sie nur zur nächsten Mitgliederversammlung einen Antrag stellen, dass das Jahr 2012 nochmals im Deteil erläutert wird.

    Siehe auch hier: http://www.vorstandswissen.de/page4.php Artikel: 03-14

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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