Niemand kann Sie zwingen 2 Jahre als Abteilungsleiter tätig zu sein. Sie können jederzeit ihr Amt niederlegen.
JEDOCH sollten Sie dem Verein ausreichend Zeit geben einen adäquaten Ersatz für Sie zu finden.
Sollten Abteilungsleiter zum Vorstand gehören gibt es auch den sogenannten Rücktritt zu Unzeit.
Eine Amtsniederlegung darf – außer aus wichtigem Grund – nicht „zur Unzeit“ geschehen. Der Verein muss ausreichend Zeit haben, das Vorstandsamt neu zu besetzen. Zur Unzeit erfolgt der Rücktritt, wenn durch die Amtsniederlegung die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder nicht mehr vorhanden sind oder – der Vorstand besteht nur aus einer Person – wenn der Verein zeitweilig handlungsunfähig wird.
Eine zur Unzeit erklärte Amtsniederlegung ist trotzdem wirksam. Der Vorstand kann aber verpflichtet werden, dem Verein den Schaden zu ersetzen, der durch den Rücktritt zur Unzeit entstanden ist.