Sind privat geleistete Aufwendungen für Vereinsräume steuerlich absetzbar?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Lora

    Als gemeinnütziger Verein (Wohnprojekt) unterhalten wir 2 Vereinsräume mit Küchenausstattung für Vereins-, Projekt- Seminar- und Nachbarschaftsarbeit. Zu etwa 10% werden die Räume auch von den Vereinsmitgliedern für private Feste genutzt. Miete und Mietnebenkosten werden zum größten Teil von den Vereinsmitgliedern aufgebracht (€ 35,– pro Person/Monat). Ein kleinerer Teil der Kosten kommt aus Spendenmitteln und aus Einnahmen durch kommerzielle Vermietungen. FRAGE: Können unsere Mitglieder diese zweckgebundenen (und nicht freiwillig gezahlten) Zuwendungen an den Verein steuerlich geltend machen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Steuerlich abzugsfähig wären nur Spenden. So, wie es aber aussieht, handelt es sich bei den 35 Euro ja wahrscheinlich um Mitgliedsbeiträge, die auf Beschlüssen basieren und ihre Grundlage in der Satzung haben. Die Mitglieder sind also zur Zahlung verpflichtet. Demzufolge können sie diese Beträge nicht steuerlich absetzen.

    H. Baumann
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    Kein Profilbild vorhanden Lora

    Danke, Herr Baumann. Anschlussfrage: Die Zahlung eines von allen Mitgliedern zu zahlenden Vereinsbeitrages ist in der Satzung festgeschrieben. Dem liegt also ein Beschluss der MV zu Grunde.
    Die Spendenquittungen dafür werden seit vielen Jahren vom Finanzamt anerkannt. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages (€ 100/p.a.) ist allerdings separat in einer Finanzordnung definiert, auf die in der Satzung hingewiesen wird. Wir könnten doch einfach den Vereinsbeitrag um den Betrag der Mietanteile erhöhen – oder?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das verstehe ich nicht. Worin besteht der Unterschied zwischen Vereinsbeitrag und Mitgliedsbeitrag? Wofür haben Sie die Gemeinnützigkeit bekommen?

    H. Baumann

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