Spenden für Zweckbetrieb?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 5 months von  hbaumann.
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  • Tom Tom

    Der Fall tritt zum ersten mal in dieser Form auf.
    Ein Mitglied möchte uns, gegen Spendenbescheinigung, einen Betrag spenden, der nur für den Kauf von Büromaterial (Papier, Druckpatronen, Briefmarken usw.) dienen soll.
    Inwieweit kann ich eine solche Spende im Zweckbetrieb verbuchen und eine Spendenbescheinigung ausstellen? Ist diese Konstellation überhaupt möglich?

    hbaumann hbaumann

    Warum Zweckbetrieb? Auch ein gemeinnütziger Verein braucht Büromaterial, um seinen Satzungszweck zu verwirklichen. Sie können die Spende daher problemlos im ideellen Bereich verbuchen und dementsprechend eine Spendenbescheinigung ausstellen.

    Sollte Ihr Verein allerdings nicht gemeinnützig sein, darf er ohnehin keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Dann können Sie dem Spender nur eine Empfangsquittung geben, mit der er aber steuerlich nichts anfangen kann.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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    Tom Tom

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Aber ist es überhaupt möglich für den Zweckbetrieb spenden zu erhalten und hierfür dann auch eine Spendenbescheinigung auszustellen?

    hbaumann hbaumann

    Der Zweckbetrieb ist ja nur eine steuerliche Zuordnung. Entscheidend ist, dass die Spenden für den gemeinnützigen Satzungszweck verwendet werden und das auch nachgewiesen wird. Da bestimmte Aktivitäten dem Zweckbetrieb zugeordnet werden (Sportveranstaltungen, Auftritte von Musikvereinen, Vorführungen von Theatervereinen usw.), diese aber nun einmal zur Verwirklichung des Satzungszwecks erforderlich sind, könnte eine Spende also durchaus auch dafür verwendet werden. Sie sollte aus steuerlichen Gründen aber dennoch immer im ideellen Bereich gebucht werden.

    H. Baumann

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