Tag der offenen Tür im Vereinsheim

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 6 months von  mops.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden APS

    Unser Verein möchte einen Tag der offenen Tür im eigenen Vereinsheim veranstalten. Dabei sind folgende Fragen aufgetaucht.

    Muss die Veranstalltung irgendwo Angemeldet werden? Und wird unser Vereinsheim an diesem Tag zu einem öffentlichen Gebäude wenn wir Vereinsfremde Personen in unsere Räume lassen?
    Worauf sollten wir noch achten?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    ein Tag der offenen Tür umfasst eine Menge von Aktivitäten, mit denen der Verein sich vorstellt. Dazu können Musik- und Theaterdarbietungen, aber auch gastronomische Angebote gehören. Offizielle musikalische Darbietungen durch eine Band benötigen die Anmeldung bei der GEMA.
    Eine Anmeldung der Veranstaltung, die ja im Vereinshaus stattfindet, bedarf nicht der Meldung bei den kommunalen Behörden.
    Vereinsfremde Personen machen Ihr Vereinshaus nicht gerade zu einem öffentlichen Gebäude, aber Sie müssen durch eine Haftpflichtversicherung
    abgesichert werden.
    Ansonsten ist Ihr Tag der offenen Tür dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Sind Sie ein gemeinnütziger Verein, brauchen Sie keine Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen, wenn die Bruttoeinnahme aller steuerlichen, wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe Ihres Vereins insgesamt 35.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. So dient auch ein Tag der offenen Tür dazu, Mittel für den gemeinnützigen Bereich Ihres Vereins zu schaffen.
    Mops

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.