Wenn der Tankgutschein nicht wieder in Geld umgewandelt werden kann, ist es eine Sachspende. Problematisch ist es allerdings, wenn der Tankgutschein nur beim Spender eingelöst werden kann. Wegen der damit verbundenen Werbewirkung, liegt dann keine Spende vor.
Wenn dem Verein z.B. ein Fass Benzin auf den Hof gestellt wird, dann kann dem Spender über den Wert des Sprits eine Sachspendenbescheinigung ausgestellt werden. Problematisch wird es aber auch hier, wenn der Firmenname des Spenders auf dem Fass steht. Spendet also z.B. eine ARAL-Tankstelle ein Fass, wo ARAL draufsteht, könnte das Finanzamt evtl. die Nase rümpfen…
Besser wäre es daher, sich den Sprit in neutralen Kanistern geben zu lassen.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de