Da Schreiben das Vorstandes, Rechnungen usw. auch im Außenverhältnis wirksam werden, müssen sie vom Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben werden. Sie haben ansonsten keine Rechtskraft.
Dieser Satz, dass das Schreiben maschinell angefertigt wurde und daher ohne Unterschrift gültig ist, wird von Behörden angewendet.
Alle Mitglieder haben ein Informationsrecht. Diesem muss der Vorstand in der MV nachkommen. Wer nicht anwesend war, kann nicht verlangen, dass ihm das Protokoll separat zugeschickt wird oder er außer der Reihe Einsicht nehmen kann. Anders sieht es aus, wenn das Mitglied ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Andererseits ist jeder Vorstand gut beraten, wenn er darum kein Geheimnis macht, insbesondere dann, wenn Beschlüsse umgesetzt werden müssen. Wie soll das Mitglied sonst davon erfahren. Schließlich bleiben ja auch Mitglieder der MV aus objektiven Gründen fern – z.B. Krankheit.
H. Baumann