Unterschrift bei Vereinsmitteilungen

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 years, 5 months von  hbaumann.
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    Alle Mitteilungen unseres Vereins, Rechnungen, Einladungen, Kostenaufstellungen usw., haben eines gemeinsam: Den Briefkopf des Vereins. Den Mitteilungstext, als Abschluss zum Inhalt folgt entweder der Satz: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig. Oder in 4 Zeilen untereinander der „Vereinsname“, „Der Vorstand“, „Name des Vorsitzenden“ und „1. Vorsitzender“. Jedoch keine Unterschrift des Verfassers.
    Die Unterschrift des Vorsitzenden habe ich noch in keinem Schreiben, auch bei persönlichen, gesehen.
    Sind diese Mitteilungen überhaupt gültig? Sind sie gerichtsfest? Sind die Forderungen rechtsgültig.
    Und:
    Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden in unserem Gartenverein (300 Mitglieder) aus „Datenschutzgründen“ den nicht anwesenden Mitgliedern nicht mitgeteilt, auch nicht in den Sprechstunden. Die Umsetzung dieser Beschlüsse wird aber zwingend gefordert.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Da Schreiben das Vorstandes, Rechnungen usw. auch im Außenverhältnis wirksam werden, müssen sie vom Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben werden. Sie haben ansonsten keine Rechtskraft.

    Dieser Satz, dass das Schreiben maschinell angefertigt wurde und daher ohne Unterschrift gültig ist, wird von Behörden angewendet.

    Alle Mitglieder haben ein Informationsrecht. Diesem muss der Vorstand in der MV nachkommen. Wer nicht anwesend war, kann nicht verlangen, dass ihm das Protokoll separat zugeschickt wird oder er außer der Reihe Einsicht nehmen kann. Anders sieht es aus, wenn das Mitglied ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

    Andererseits ist jeder Vorstand gut beraten, wenn er darum kein Geheimnis macht, insbesondere dann, wenn Beschlüsse umgesetzt werden müssen. Wie soll das Mitglied sonst davon erfahren. Schließlich bleiben ja auch Mitglieder der MV aus objektiven Gründen fern – z.B. Krankheit.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden postbote

    Herzlichen Dank

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Firmen unterschreiben im allgemeinen auch keine Rechnungen und diese haben trotzdem Rechtskraft, da hier eine bestimmte erbrachte Leistung dahinter steht.
    Genauso ist es mit Beitragsrechnungen auf Grund einer Mitgliedschaft.
    Sie müssen nicht unbedingt 300 Rechnungen unterschreiben. Jedoch muss aus dem Rechnungstext klar hervorgehen auf welcher Grundlage diese Rechnung basiert.
    …. auf Grund Ihrer Mitgliedschaft im xyVerein …..
    Weiterhin sollten Sie neben der fortlaufenden Rechnungsnummer auch die Mitgliedsnummer vermerken.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Hallo Tom,

    das ist vom Grundsatz natürlich richtig und für bestimmte Schreiben auch anwendbar aber nicht auf den gesamten Schriftverkehr des Vereins mit Außenwirkung anzuwenden.
    Das Anschreiben an das Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung ohne Unterschrift wird garantiert nicht anerkannt.

    H. Baumann

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