Vereinsvorstand als Honorarkraft?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 9 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden simon79

    Folgende Idee: Es soll ein gemeinnütziger Verein gegründet werden, der es Kindern- und Jugendlichen ermöglicht kostenfrei an kulturellen Angeboten teilzunehmen, die der gemeinnütziger Verein durch das Einholen von Spenden, Fördergeldern etc. finanziert.
    Für die Durchführung engagiert der Verein Selbständige die als Honorarkräfte entlohnt werden sollen.
    Kann hierfür auch der Vereinsvorsitzende als Honorarkraft beschäftigt werden?

    Lieben Dank

    hbaumann hbaumann

    Wenn Ihre Satzung das nicht ausschließt, dann ja! Das Honorar darf er aber nicht für seine Tätigkeit als Vorsitzender bekommen. Dazu wäre ein Satzungseintrag erforderlich.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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