Vollmacht bei Abstimmung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  hbaumann.
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    Zählen bei Mitgliederversammlungen schriftlich abgegebene Ja- oder Nein-Stimmen von Mitgliedern, die nicht bei der MV anwesend sind und können nicht anwesende Mitglieder eine Vollmacht zur Abstimmung für anwesende Mitglieder erteilen, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich so geregelt ist? Wo kann ich die gesetzliche Regelung nachlesen?

    hbaumann hbaumann

    Der § 38 BGB sagt, dass die Mitgliedschaftsrechte – zu denen auch das Stimmrecht gehört – grundsätzlich persönlich ausgeübt werden müssen. Sie sind mit der Person des Mitglieds verbunden, und zwar untrennbar. Der § 40 BGB (Nachgiebige Vorschrift) lässt aber Abweichungen davon zu.

    Stimmrechtsübertragungen oder auch die Briefwahl müssen daher zwingend ihre Grundlage in der Satzung haben. Eine entsprechende Regelung in einer Vereinsordnung oder ein Mitgliederbeschluss reichen nicht aus. Die schriftlich abgegebenen Stimmen zählen also nicht mit.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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