vorgezogene Neuwahlen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden mvhurlach

    Guten Tag,
    unser 1. Vorstand tritt ein Jahr vor den planmäßigen Neuwahlen zurück. Nun beabsichtigen wir vorgezogene Neuwahlen der kompletten Vorstandschaft. Müssen hierzu alle Vorstandsmitglieder offiziell/schriftlich zurücktreten? Muss dies vor der a.o.JHV mitgeteilt werden? Die Satzung sieht hierzu keine Regelung vor – bis auf den Passus, dass der Vorstand alle drei Jahre gewählt wird.
    MfG.

    hbaumann hbaumann

    Ein Vorstand kann nicht geschlossen zurücktreten. Jedes Vorstandsmitglied muss seinen Rücktritt einzeln erklären. Natürlich können das alle zur gleichen Zeit machen. Erst, wenn der Rücktritt schriftlich vorliegt, können Neuwahlen erfolgen. Mit dieser Wahl beginnt dann wieder die Amtszeit von drei Jahren.

    Da in der Einladung zu dieser Versammlung ja angekündigt werden muss, dass Neuwahlen stattfinden sollen, kann man bei dieser Gelegenheit auch gleich mitteilen, dass der alte Vorstand zurücktreten wird.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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